So funktioniert die Bezuschussung durch die Krankenkasse:


Präventive Einzelberatung (§ 20 SGB V)

  1. Möglichkeit und Höhe der Bezuschussung bei der eigenen KK anfragen
  2. Termin vereinbaren und Beratung(en) in Anspruch nehmen
  3. Rechnung und Teilnahmebescheinigung bei der KK einreichen

 

 

Ernährungstherapie in der Einzelbeartung

(§ 43 SGB V)

  1. Unverbindlicher Beratungstermin
  2. Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt einholen
  3. Kostenvoranschlag, Anbieterzertifikat und Notwendigkeitsbescheinigung bei der KK einreichen
  4. Therapietermine vereinbaren und durchführen (i.d.R. werden 4-6 Termine bezuschusst)
  5. Rechnung und Teilnahmebescheinigung bei der KK einreichen

 

 

Gewichtsreduktionskurs (8-15 Teilnehmer) nach § 20 SGB V

  1. Nächste Kurstermine unter info@figurgesund.de anfragen
  2. Verbindliche Voranmeldung zum Kurs
  3. Teilnahme am Kurs (8 Einheiten á 90 Minuten über mindestens 8 Wochen) --> ab mind. 80% Anwesenheit wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt
  4. Teilnahmebescheinigung bei der KK einreichen