Präventive Einzelberatung (§ 20 SGB V)
- Möglichkeit und Höhe der Bezuschussung bei der eigenen KK anfragen
- Termin vereinbaren und Beratung(en) in Anspruch nehmen
- Rechnung und Teilnahmebescheinigung bei der KK einreichen
Ernährungstherapie in der Einzelbeartung
(§ 43 SGB V)
- Unverbindlicher Beratungstermin
- Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt einholen
- Kostenvoranschlag, Anbieterzertifikat und Notwendigkeitsbescheinigung bei der KK einreichen
- Therapietermine vereinbaren und durchführen (i.d.R. werden 4-6 Termine bezuschusst)
- Rechnung und Teilnahmebescheinigung bei der KK einreichen