Ernährung als Therapie (§ 43 SGB V)

Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie ist indiziert, wenn bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie ist immer ärztlich bescheinigt und wird i. d. R. von den Krankenkassen nach § 43 SGB V bezuschusst.

 

Die Bezuschussung erstreckt sich dabei je nach Beschwerdebild auf eine Erstberatung & Anamnese (60 Min.) und 3 bis 5 Folgeberatungen (á 30 Min.) 


Häufige Indikationen

  •  Übergewicht / Adipositas
  •  Untergewicht / Mangelernährung
  •  Fettstoffwechselstörungen
  •  Insulinresistenz / Diabetes (Typ 2)
  •  Fettleber / Leberverfettung
  •  Unverträglichkeiten / Intoleranzen
  •  Magen-Darm-Problematiken
  •  Gestörtes Essverhalten
  •  usw.

Ernährungstherapie beantragen

  1. Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt ausfüllen lassen
  2.  Anfrage an info@figurgesund.de (Kopie der     Bescheinigung bitte beilegen)
  3.  Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen
  4.  Termin für Erstberatung & Anamnese vereinbaren
  5.  Nach beendeter Maßnahme Rechnung zur Bezuschussung bei der Krankenkasse einreichen
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